EQUITOUR STIFTUNG


Wir suchen interessierte Stiftungsräte, die mit ihrer Erfahrung im hippologischen Sektor oder Fachwissen auf juristischen und wirtschaftlichen Gebieten unsere gemeinnützige Stiftung unterstützen. Ihre Engagement sollte unentgeltlich sein und der Prüfung der Förderanträge und finanziellen Verteilung der Hilfsgelder und deren ordungsgemässe Verwendung gelten.

EQUITOUR AG mit Sitz in Allschwil (bei Basel) ist ein Reiseveranstalter und mit seinem Produkt Pegasus Reiterreisen seit 50 Jahren weltweit das führende Unternehmen für Ferien zu Pferd.

Stiftungszweck ist: Förderung von Projekten insbesondere zugunsten von benachteiligten oder behinderten Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen in Sicht darauf, dass eine HIPPOTHERAPIE hilfreich sein kann.

Bitte kontaktieren Sie bei Interesse:

Diethard FRANZ
Tel. 0033 3 89 07 40 12
diethard.franz@wanadoo.fr

oder an d.franz@reiterreisen.com

Die Stiftung


Förderrichtlinien
Die EQUITOUR Stiftung unterstützt Projekte in dem Bereich Sport und Soziales und gestaltet ihr Programm zum Teil eigenständig. Darüber hinaus nimmt die EQUITOUR Stiftung Förderanträge entgegen. Die nachfolgenden Richtlinien machen die einheitlichen inhaltlichen und formellen Kriterien transparent. Um allen Seiten den Aufwand einer aussichtslosen Antragstellung zu ersparen, wird gebeten, von Anträgen abzusehen, wenn ein Vorhaben nicht mit den folgenden Richtlinien übereinstimmt:

1. Fördervoraussetzungen
• Die EQUITOUR Stiftung ist eine europaweit tätige Stiftung. Förderempfänger müssen juristische Personen sein, die die Anerkennung der Gemeinnützigkeit durch das Finanzamt nachweisen können. Beantragte Projekte müssen der Verwirklichung steuerbegünstigter Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung dienen.
• Die Förderungen unterliegen dem Gebot der zeitnahen Mittelverwendung, sind projektbezogen und zeitlich begrenzt. Die EQUITOUR Stiftung bevorzugt Anschubfinanzierungen und Pilotprojekte mit Modellcharakter. Projekte, deren Förderung beantragt wird, sollten noch nicht begonnen worden sein.
• Der Antragsteller gewährt, dass er aufgrund der vorhandenen Strukturen in der Lage ist, das Projekt wie beantragt durchzuführen. Der Antrag soll Auskunft über Anschlussfinanzierungen geben.
• Institutionelle Förderungen und die übernahme langfristiger, laufender Kosten (Miete, Personal etc.) sind nicht möglich.

2. Antragsverfahren und einzureichende Unterlagen
• Anträge können ganzjährig formlos, schriftlich und in deutscher Sprache mit den unten aufgeführten erforderlichen Unterlagen bei der Geschäftsstelle der EQUITOUR Stiftung, Herrenweg 60, CH-4123 Allschwil eingereicht werden. Anträge per Telefon, Fax oder E-Mail werden nicht entgegengenommen. Bis zur Mitteilung der Entscheidung ist mit einer Bearbeitungszeit von rund 8 Wochen zu rechnen.
• Antragsschreiben sollen 1-2 Seiten nicht überschreiten. Einzureichende Unterlagen: Angaben zum Antragsteller, Beschreibung des Projektinhalts und Ziele des Vorhabens, Zeit- und Budgetplanung, Gesamtkostenplan (inkl. Angaben zu eigenen Mitteln, Anteile anderer Geldgeber, Anschlussfinanzierung).
• Zur Reduzierung des beiderseitigen Verwaltungsaufwandes wird gebeten, die Unterlagen auf das Notwendige zu begrenzen. Die Wahrscheinlichkeit einer Zusage steigt nicht mit Menge der eingereichten Unterlagen.
• Es besteht weder ein Anspruch auf Begründung von Ablehnungen, noch besteht ein Rechtsanspruch des Antragstellers auf Zuwendung. Auch bei Erfüllung der Förderrichtlinien besteht keine Leistungspflicht der Stiftung. Die EQUITOUR Stiftung entscheidet nach pflichtgemäßem, eigenem Ermessen und auf Basis der ihr zur Verfügung stehenden Mittel.
• Bewilligungsbescheide ergehen schriftlich von der Geschäftsstelle der EQUITOUR Stiftung.

3. Förderungen

• Förderung von Projekten insbesondere zugunsten von benachteiligten oder behinderten Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen in Sicht, dass eine HIPPOTHERAPIE hilfreich sein kann.

4. Vergabegrundsätze
• Nach Eingang eines Bewilligungsbescheids ist der EQUITOUR Stiftung ein Mittelabrufplan vorzulegen und abzustimmen. änderungen im Zeitplan sind der EQUITOUR Stiftung unverzüglich mitzuteilen. Bei Verzögerung im Projektbeginn /-verlauf verzögern sich die Zuwendungen entsprechend. Fördermittel können in Ausnahmen im Voraus bereitgestellt werden. Die Förderungen sind innerhalb von zwei Jahren nach Auszahlung zu verwenden. Die EQUITOUR Stiftung ist berechtigt, die nicht innerhalb dieser Frist verwendeten Mittel nach eigenem Ermessen zurückzuverlangen und der Förderempfänger ist verpflichtet, diese zurückzuerstatten. Die Stiftung kann die Einrichtung eines Sonderkontos verlangen. Für jede Mittelausschüttung ist umgehend eine separate Zuwendungsbescheinigung auszustellen. Eine sparsame und sachgerechte Verwendung der Fördermittel ist zu gewährleisten. Zugeführte Mittel, deren Verwendung nicht nachgewiesen werden kann, sind umgehend nach Ende des Förderzeitraums an die EQUITOUR Stiftung zurückzuerstatten.
• Förderungen sind zweckgebunden. Der Förderempfänger verpflichtet sich, die ihm zugewandten Mittel ausschließlich für den im Antrag beschrieben Zweck und damit für die Verwirklichung steuerbegünstigter Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung zu verwenden. änderungen, die sich nach Einreichen des Antrags, ggf. auch im Verlauf des Projekts ergeben, sind der EQUITOUR Stiftung unverzüglich anzuzeigen und mit ihr abzustimmen. Eine Verwendung der Förderung oder eines Teils hiervon für andere Zwecke und insbesondere für kommerzielle Zwecke ist untersagt. Der Förderempfänger sichert zu, sich an die Verwendungsauflage zu halten und der EQUITOUR Stiftung gegenüber auf Anfrage entsprechende Nachweise bzw. Bestätigungen zur Verfügung zu stellen. Sollte der Förderempfänger dagegen verstoßen, ist die EQUITOUR Stiftung berechtigt, die Spende nach eigenem Ermessen zurückzuverlangen und der Förderempfänger ist verpflichtet, die zurückgeforderten Mittel sofort zurückzuerstatten.


• Der Förderempfänger verpflichtet sich, mit Annahme der Förderung der EQUITOUR Stiftung in angemessenen Zeitabständen über den Projektstand zu berichten. Art und Weise sowie Zeitabstände hierzu werden projektbezogen vereinbart. Nach Abschluss des Projektes ist ein Verwendungsnachweis vorzulegen, der sich aus finanziellem Nachweis und Sachbericht zusammensetzt. Prüffähige Unterlagen mit Originalbelegen sind auf Wunsch vorzulegen, bzw. eine Möglichkeit der Einsichtnahme zu schaffen. Die EQUITOUR Stiftung ist nicht Vertragspartner von eventuell aus ihren Fördermitteln beschäftigten Mitarbeitern.


• Eine öffentliche Bekanntgabe der Spende ist rechtzeitig und vorab mit der Geschäftsstelle der EQUITOUR Stiftung abzustimmen.
• Die EQUITOUR Stiftung kann Bewilligungen zurücknehmen, wenn diese innerhalb eines Jahres ab Datum des Zusageschreibens nicht wenigstens teilweise in Anspruch genommen wurden. Sollte ein entscheidender Fördergrund entfallen oder sich wesentliche Voraussetzungen ändern, behält sich die EQUITOUR Stiftung vor, ihre Förderung vor Ablauf des geplanten Förderzeitraums einzustellen bzw. ausgezahlte Förderungen im Falle einer nicht dem Förderzweck entsprechenden Verwendung zurückzuverlangen.


• Förderempfänger sind für die Einhaltung einschlägiger gesetzlicher Bestimmungen, behördlicher Anordnungen, Sicherheits- und Unfallverhütungsmaßnahmen etc. verantwortlich. Die EQUITOUR Stiftung ist für eventuelle Schäden, die aus der Durchführung eines Projekts entstanden sind, nicht verantwortlich und vom Förderempfänger schadlos zu halten.


• Ergeben sich aus einem geförderten Vorhaben Erträge (wirtschaftliche Gewinne, Kostenerstattungen, o. ä.) ist dies der EQUITOUR Stiftung unverzüglich mitzuteilen. Die Stiftung kann daraus die Rückzahlung der Förderung oder eine angemessene Beteiligung verlangen.

5. Negativliste
Eine Antragstellung in folgenden Fällen ist zwecklos:

• Institutionelle Förderungen, Dauer-/Regelförderungen, langfristige Projekte
• Privatpersonen, die - gleich aus welchem Grund - finanziell in Not geraten sind
• Behandlungs- und Therapiekosten bei Krankheiten oder Behinderungen
• Darlehen, Kredite, Bürgschaften, Tauschgeschäfte
• Deckung von Etatlücken vorhandener Projekte, Ausfallfinanzierungen
• Veranstaltungen und damit zusammenhängende Kosten für Referenten, Reisen, Verpflegung etc.
• Stipendien, z. B. für Schule/Studium, Aus-/Weiterbildung, Kostenübernahme für Freiwilligendienste im In- oder Ausland
• Auslands-/Entwicklungsprojekte, Projekte zur Völkerverständigung, Religion, Denkmalschutz, Kunst und Kultur, Umwelt-/Natur-/Tier-/Artenschutz
Um allen Seiten den Aufwand einer aussichtslosen Antragstellung zu ersparen, wird gebeten, keine diesbezüglichen Anträge einzureichen. Die EQUITOUR Stiftung behält sich vor, andernfalls ggf. aus Kapazitätsgründen von einer Beantwortung abzusehen.


EQUITOUR Stiftung
Herrenweg 60
CH-4123 Allschwil




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