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Reisepaß/Visum

 Paß erforderlichVisum erforderlichRückreiseticket erforderlich
DeutschlandNein/1Nein/2Ja
ÖsterreichJa/1Ja/2/3Ja
SchweizNein/1NeinJa
Andere EU-Länder12/3Ja
Einreisebestimmungen können sich kurzfristig ändern. Bitte erkundigen Sie sich im Zweifelsfall vor der Abreise bei der zuständigen konsularischen Vertretung.


Reisepass
Allgemein erforderlich, muss bei der Einreise noch mindestens 6 Monate gültig sein. Ausgenommen sind Staatsbürger folgender Länder, die für touristische Aufenthalte mit gültigem Personalausweis einreisen können:
[1] (a) Bundesrepublik Deutschland, Belgien, Frankreich, Griechenland, Italien, Luxemburg, Niederlande, Malta und Spanien;
(b) Liechtenstein und Schweiz.


Anmerkung
Die Mitnahme des Reisepasses wird empfohlen, da bei Kontrollen im Land danach gefragt werden kann.

Einreise mit Kindern

Deutsche: Eintragung im elterlichen Reisepass eines begleitenden Elternteils oder Personalausweis bei einem touristischen Aufenthalt oder eigener Reisepass. Aktueller Hinweis zum Kinderausweis/Kinderreisepass: Der Kinderreisepass ist fälschungssicher und maschinenlesbar. 01.01.2006: Der Kinderreisepass ersetzt den Kinderausweis.
Österreicher: Eintragung eines Kindes in den Reisepass eines begleitenden Elternteils oder eigener Reisepass.
Schweizer: Eintragung eines Kindes in den Reisepass eines begleitenden Elternteils oder eigener Reisepass oder Personalausweis bei einem touristischen Aufenthalt.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Achtung: Deutsche Kinder türkischer Eltern, die nur im türkischen Pass eines mitreisenden Elternteils eingetragen sind, besitzen keinen Aufenthaltstitel für Deutschland, da sie die deutsche Staatsangehörigkeit durch Geburt erworben haben. Diese Kinder benötigen zur Wiedereinreise nach Deutschland einen deutschen Kinderausweis, der vor Abreise bei der zuständigen deutschen Behörde beantragt werden muss.


Visum
Allgemein erforderlich, ausgenommen sind Staatsangehörige der folgenden Länder für einen Aufenthalt bis zu 3 Monaten (sofern nicht anders angegeben):
(a) [2] Bundesrepublik Deutschland, Dänemark, Finnland, Frankreich, Griechenland, Luxemburg, Schweden, Schweiz (Inhaber und Inhaberinnen eines provisorischen Schweizer Passes benötigen seit dem 28.01.2005 für die Einreise in die Türkei ein Einreisevisum. Weiterhin ist die visumsfreie Einreise in die Türkei mit einer gültigen schweizer Identitätskarte oder einem bis zu 5 Jahre abgelaufenen schweizer Pass möglich) und Tschechische Republik;
(b) Argentinien, Bolivien, Brasilien, Bulgarien, Chile, Ecuador, El Salvador, Guatemala, Honduras, Hongkong (China), Iran, Island, Israel, Japan, Korea (Süd), Liechtenstein, Malaysia, Marokko, Monaco, Neuseeland, Nicaragua, San Marino, Singapur, Trinidad & Tobago, Tunesien, Türkische Republik Nordzypern, Uruguay und Vatikanstadt;
(c) Bosnien-Herzegowina, Kroatien und Mazedonien (Ehem. Jugosl. Rep.) für einen Aufenthalt von bis zu 2 Monaten;
(d) Costa Rica, Kasachstan, Kirgisistan und Macau (China) für einen Aufenthalt von bis zu 1 Monat.


Transit
Transitreisende, die mit dem nächsten Anschluß weiterfliegen und über bestätigte Weiterreisedokumente verfügen, benötigen kein Transitvisum.

Anmerkung
Staatsbürger der folgenden Länder erhalten bei der Einreise ein Visum; Gebühren und Gültigkeitsdauer sind je nach Staatbürgerschaft unterschiedlich und können sich häufig ändern, daher sollte man sich rechtzeitig mit der zuständigen konsularischen Vertretung (s. Adressen) in Verbindung setzen:


(a) [3] Australien, Belgien, Brasilien, Großbritannien, Irland, Italien, Kanada, Niederlande, Österreich, Portugal, Spanien und USA für einen Aufenthalt von bis zu 3 Monaten (mehrmalige Einreise);
(b) Albanien, Aserbaidschan, Belarus, Estland, Jugoslawien (Serbien und Montenegro), Jordanien, Lettland, Litauen, Moldawien, Norwegen, Polen, Russische Föderation, Slowakische Republik, Tadschikistan, Tschechische Republik, Turkmenistan, Ukraine, Ungarn und Usbekistan für einen Aufenthalt von bis zu 1 Monat (einmalige Einreise);
(c) Georgien und Guatemala für einen Aufenthalt von bis zu 15 Tagen (einmalige Einreise).


Visaarten
Touristen-/Geschäftsvisum für einfache und mehrfache Einreise, Arbeits-, Ausbildungs- und Forschungsvisum und Transitvisum. Visa für Staatsbürger der nachstehenden Länder werden auf ein herausnehmbares Blatt im Reisepaß eingetragen: Korea (Nord0, Taiwan (China) und Zypern (griechischer Teil).

Visagebühren
Auskünfte erteilen die zuständigen konsularischen Vertretungen (s. Adressen).

Gültigkeitsdauer
Unterschiedlich. Transitvisum: bis zu 1 Woche.

Antragstellung
Konsulat oder Konsularabteilung der Botschaft (s. Adressen).

Unterlagen
(a) Gültiger Reisepaß. (b) Antragsformular. (c) Gebühr. (d) Frankierter, adressierter Rückumschlag. (e) Ggf. Einladungsschreiben des türkischen Geschäftspartners.

Bearbeitungszeit
Unterschiedlich, abhängig von der Nationalität des Antragstellers.

Transit
Transitreisende, die innerhalb von 24. Std. mit dem nächsten Anschluss weiterfliegen, den Transitraum nicht verlassen und über bestätigte Weiterreisedokumente verfügen, benötigen kein Transitvisum.

Visum bei der Einreise
Staatsbürger der folgenden Länder erhalten für einen touristischen oder geschäftlichen Aufenthalt bei der Einreise ein Visum; Gebühren und Gültigkeitsdauer sind je nach Staatbürgerschaft unterschiedlich und können sich häufig ändern, daher sollte man sich rechtzeitig mit der zuständigen konsularischen Vertretung (s. Adressen) in Verbindung setzen:
(a) [3] Belgien, Großbritannien, Irland, Italien, Malta, Niederlande, Österreich (15 ¬ bei der Einreise, 30 ¬ bei der Botschaft), Portugal und Spanien für einen Aufenthalt von bis zu 3 Monaten;
(b) Australien, Kanada und USA für einen Aufenthalt von bis zu 3 Monaten;
(c) Albanien, Belarus, Russische Föderation und Ukraine für einen Aufenthalt von bis zu 2 Monaten;
(d) [3] Estland, Lettland, Litauen, Polen, Slowakische Republik, Ungarn und Zypern für einen Aufenthalt von bis zu 1 Monat;
(d) Armenien, Aserbaidschan, Jordanien, Moldawien, Norwegen, Rumänien, Serbien und Montenegro, Turkmenistan, Ukraine und Tadschikistan für einen Aufenthalt von bis zu 1 Monat;
(e) Georgien für einen Aufenthalt von bis zu 15 Tagen.


Visaarten
Touristen-/Geschäftsvisum für einfache und mehrfache Einreise, Arbeits-, Ausbildungs- und Forschungsvisum und Transitvisum. Visa für Staatsbürger der nachstehenden Länder werden auf ein herausnehmbares Blatt im Reisepass eingetragen: Korea (Nord), Taiwan (China) und Zypern (griechischer Teil).

Visagebühren
Auskünfte erteilen die zuständigen konsularischen Vertretungen (s. Adressen).

Gültigkeitsdauer
Unterschiedlich. Transitvisum: bis zu 1 Woche.

Antragsstellung
Persönlich beim Konsulat oder Konsularabteilung der Botschaft (s. Adressen).

Unterlagen
(a) Reisepass, der bei Antragstellung noch mindestens 6 Monate gültig ist. (b) 1 Passfoto. (c) Antragsformular. (d) Gebühr. (e) Verdienstbescheinigung. (f) Ggf. Aufenthaltsgenehmigung für Deutschland, Österreich oder die Schweiz. (g) Ggf. Einladungsschreiben des türkischen Geschäftspartners.

Bearbeitungszeit
Unterschiedlich, abhängig von der Nationalität des Antragstellers.

Einreise mit Haustieren

Für Hunde und Katzen wird ein Gesundheitszeugnis benötigt, das bescheinigt, dass das Tier gesund ist.



   
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