Reisepaß/Visum
| | Paß erforderlich | Visum erforderlich | Rückreiseticket erforderlich |
| Deutschland | Ja | Ja/2 | Ja |
| Österreich | Ja | Ja/2 | Ja |
| Schweiz | Ja | Ja/2 | Ja |
| Andere EU-Länder | Ja | 1/2 | Ja |
| Einreisebestimmungen können sich kurzfristig ändern. Bitte erkundigen Sie sich
im Zweifelsfall vor der Abreise bei der zuständigen konsularischen Vertretung. |
Reisepass
Allgemein erforderlich, muss während des Aufenthalts gültig sein.
Einreise mit Kindern
Deutsche: Eintragung eines Kindes in den Reisepass eines begleitenden Elternteils oder eigener Reisepass. Aktueller Hinweis zum Kinderausweis/Kinderreisepass: Der Kinderreisepass ist fälschungssicher und maschinenlesbar. 01.01.2006: Der Kinderreisepass ersetzt den Kinderausweis. Österreicher: Eintragung eines Kindes in den Reisepass eines begleitenden Elternteils oder eigener Reisepass. Schweizer: Eintragung eines Kindes in den Reisepass eines begleitenden Elternteils oder eigener Reisepass. Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Visum
Allgemein erforderlich, ausgenommen sind für Aufenthalte von bis zu 3 Monaten Staatsangehörige folgender Länder: (a) [1] Malta und Zypern (Staatsangehörige aller übrigen EU-Länder s. [2]); (b) Antigua & Barbuda, Bahamas, Barbados, Belize, Botswana, Fidschi, Grenada, Guyana, Hongkong (China) (bis zu 6 Monaten), Jamaika, Kenia, Kiribati, Kongo (Dem. Rep.), Lesotho, Malawi, Malaysia, Malediven, Mauritius, Namibia, Nauru, Neuseeland, Salomonen, Sambia, Samoa, Singapur, St. Kitts & Nevis, St. Lucia, St. Vincent & die Grenadinen, Swasiland, Tansania, Trinidad & Tobago, Tuvalu, Uganda und Vanuatu.
Visum bei der Einreise
[2] Staatsangehörige folgender Länder können für Touristen-Aufenthalte von bis zu 90 Tagen und Geschäftsaufenthalte von bis zu 30 Tagen gebührenpflichtige Visa bei der Einreise erhalten, sofern sie Rück- oder Weiterreisedokumente und ausreichende finanzielle Mittel für die Dauer des Aufenthalts vorweisen können: (a) Bundesrepublik Deutschland, Österreich, und Schweiz; (b) Belgien, Dänemark, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Irland (Republik), Italien, Luxemburg, Niederlande, Polen, Portugal, Schweden und Spanien; (c) Ägypten, Argentinien, Australien, Brasilien, Brunei, Dominikanische Republik, Ghana, Indonesien, Island, Israel, Japan, Kanada, Korea (Süd), Kuwait, Liechtenstein, Monaco, Norwegen, Palau, Papua-Neuguinea, Seychellen, Südafrika, Uruguay, USA, Vatikanstadt und Vereinigte Arabische Emirate.
Transit
Transitreisende, die innerhalb von 6 Stunden weiterfliegen, den Flughafen nicht verlassen und über gültige Weiterreisedokumente verfügen, benötigen kein Transitvisum.
Visaarten
Einfachvisum (Single entry), Zweifachvisum (Double entry) und Mehrfachvisum (Multiple entry).
Visagebühren
Deutschland, Österreich und Schweiz Gebühren für die Visaausstellung bei Einreise: Single entry: 30 US$; Multiple entry: 55 US$.
Gültigkeitsdauer
Visa sind für Aufenthalte von bis zu 6 Monaten gültig.
Antragstellung
Persönlich oder postalisch bei der Konsularabteilung der Botschaft (s. Adressen).
Unterlagen
(a) Antragsformular. (b) 2 Passfotos. (c) Gültiger Reisepass. (d) Ggf. Fahrkarte für Rück- oder Weiterreise. (e) Nachweis genügender Geldmittel für die Dauer des Aufenthalts.
Impfungen
Informationen zu internationalen Impfbescheinigungen, die für die Einreise erforderlich sind, können dem Kapitel Gesundheit entnommen werden.
Bearbeitungszeit
Nach Bezahlung der Gebühr ca. 1 Woche.
Ausreichende Geldmittel
Ausländer müssen über ausreichende Geldmittel verfügen.
Aufenthaltsgenehmigung
Schriftlicher Antrag an den Chief Immigration Officer, Private Bag 7717, Causeway, Harare.
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