REISEVERSICHERUNGEN

gültig für alle EG-Bürger
(Alle Preise, Versicherungssummen pro Person)

Fenster schliessen / Close window | Diese Seite drucken / Print

REISE-VERSICHERUNGEN FÜR KUNDEN AUS: D, A, LUX, NL, N, S:

(FÜR KUNDEN AUD DER CH: siehe weiter unten)

Wir möchten Sie hier nochmals auf die Notwendigkeit eines ausreichenden Versicherungsschutzes hinweisen. Die nachstehend aufgeführten Versicherungsleistungen werden von der genannten Gesellschaften (Hanse-Merkur und Elvia) nach Massgabe der jeweiligen Allgemeinen Versicherungsbedingungen geboten. Die ungekürzten Versicherungsbedingungen erhalten Sie auf Wunsch (im Schadenfall unaufgefordert).

Geltungsbereich: alle Versicherungen gelten entsprechend dem abgeschlossenen Tarif Europa- (inkl. Mittelmeeranrainerstaaten) oder weltweit; die Versicherung von Beistandsleistungen gilt nur ausserhalb des Landes, in dem Sie Ihren Wohnsitz haben.

 Versicherungsdauer: Dauer der Auslands- oder Inlandsreise – höchstens 2 Monate – vom Antritt der Reise bis Rückkehr. Die Reisegepäck- und Reiseunfallversicherung gelten auch über die eingetragenen Daten hinaus bis zum Ende der gebuchten Pauschalreise, wenn diese sich aus Gründen, die der Versicherte nicht zu vertreten hat, ausserplanmässig verzögert.

NUR REISE-RÜCKTRITTSKOSTEN-VERSICHERUNG

a) a) Unabhängig von der Höhe Ihres Reisepreises bieten wir Ihnen den Abschluss einer besonders günstigen Reise-Rücktrittskosten-Versicherung an. Voraussetzung dafür ist, dass diese gleichzeitig mit der Reiseanmeldung abgeschlossen wird. Wir haben dafür ein Feld auf der Anmeldekarte vorgesehen. Den Versicherungsausweis erhalten Sie dann mit der Reisebestätigung ausgehändigt; die Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Reise-Rücktrittskosten-Versicherung (ABRV) sind darin abgedruckt. Wir schliessen für Sie auf Antrag eine Versicherung bei der Hanse-Merkur ab für den Fall, dass ein Reiseteilnehmer aus bestimmten, bei der Reiseanmeldung nicht voraussehbaren Ereignissen (Tod, schwerer Unfall oder schwere Krankheit des Versicherten, bestimmter naher Verwandter oder eines zweiten, ebenfalls versicherten Mitreisenden; Impfunverträglichkeit; Schwangerschaft; bestimmte schwere Schäden am Eigentum) die Reise nicht antreten kann und deshalb vertraglich geschuldete Rücktrittskosten berechnet werden. Bei jedem Versicherungsfall trägt der Versicherte einen Selbstbehalt. Dieser wird – sofern nicht anders vereinbart – auf € 50.– je Person festgelegt. Wird der Versicherungsfall durch Krankheit ausgelöst, so trägt der Versicherte von dem erstattungsfähigen Schaden 20 v.H. selbst, mindestens € 50.– je Person. Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag stehen dem Versicherten unmittelbar gegenüber der Versicherung zu. Veranstalter und Reisebüro sind mit der Schadenregulierung nicht befasst. Von dem Reiserücktritt ist unverzüglich die Versicherung und die Buchungsstelle zu unterrichten.

Prämien:

bis 10 Reisetage € 27.-
über 10 Reisetage € 34.- 


NUR REISE-VERSICHERUNGSPAKET 

der Hanse-Merkur Reiseversicherung AG, Hamburg:
a) Reise-Gepäck-Versicherung: Verlust und Beschädigungen Ihres Reisegepäcks, Versicherungssumme Euro 2.000,-
b) Reise-Unfall-Versicherung, wenn Ihnen während der Reise ein Unfall zustösst, stehen folgende Versicherungssummen: bei Tod: Euro 15.000,-, bei Invalidität bis zu Euro 50.000,- , Bergungskosten bis Euro 2.500,-
c) Reise-Haftpflicht-Versicherung
Wenn Sie während der Reise einem anderen einen Schaden zufügen (ausgenommen Schäden am selbst gerittenen Pferd - Tierschutz!), so kommt die Versicherung im Rahmen der Versicherungsbedingungen hierfür auf bis zu: Personenschäden Euro 1000.000,-; Sachschäden Euro 150.000,-; Mietsachschäden Euro 25.000,-
d) Reise-Kranken-Versicherung: Wenn Sie im Ausland krank oder verletzt werden (ausgenommen voraussehbare Erkrankungen/Behandlungen), so können Sie sich ambulant oder stationär als Privatpatient behandeln lassen.
Folgende Kosten werden ersetzt: Behandlungskosten und Medikamente 100% (50,- Selbstbeteiligung)
Mehraufwendungen für medizinisch notwendige Rückführung Erkrankter oder Verunglückter 100%; Organisation und Übernahme der Mehrkosten eines medizinisch notwendigen Krankenrücktransports aus dem Ausland; Notfallüberbrückung bei Reiseabbruch wegen Unfall oder Krankheit; Suche verlorengegangener Gepäckstücke, deren Rücksendung bzw. Weiterbeförderung, Ersatz einer Grundausstattung bis Euro 250,- direkt am Urlaubsort bei Verlust von Reisegepäck; Hilfe bei Beschaffung eines Anwalts/Dolmetschers.

Prämien:

bis 10 Reisetage € 20.-
bis 31 Reisetage € 25.-


KOMPLETT-PAKET

obige Reiseversicherungen zusammen mit Reiserücktritttskosten-Versicherung (ersetzt auch verlor. Urlaubsanteil bei vorzeitiger Rückreise):

Prämien:

bis 10 Reisetage € 45.-
bis 31 Reisetage € 55.-

:

REISE-VERSICHERUNGEN FÜR KUNDEN AUS DER SCHWEIZ:

Wir möchten Sie hier nochmals auf die Notwendigkeit eines ausreichenden Versicherungsschutzes hinweisen. Die nachstehend aufgeführten Versicherungs-Leistungen werden von den genannten Gesellschaften (ELVIA Reiseversicherungsgesellschaft) nach Massgabe der jeweiligen Allgemeinen Versicherungsbedingungen geboten. Die ungekürzten Versicherungsbedingungen erhalten Sie auf Wunsch (im Schadenfall unaufgefordert).

ANNULLIERUNGSKOSTEN: Die Annullierungskosten-Versicherung mit Urlaubsgarantie ist obligatorisch und wird zusätzlich zum Arrangement in Rechnung gestellt. 

Prämien:

bis zu einem Reisepreis von Sfr. 1000.– : Sfr. 35.– 
bis zu einem Reisepreis von Sfr. 2500.– : Sfr. 72.– 
bis zu einem Reisepreis von Sfr. 4000.– : Sfr. 98.–
 


für darüber liegende Reisearrangements erhalten Sie entsprechend mehrere Versicherungsausweise kombiniert. 

Für über uns gebuchte Flüge versichern wir die Annullationskosten (z. B. 35% bei PEX-Tarifen, 50%-100% bei speziellen Charter- oder Sonder-Tarifen). Da Sie Ihre Flugtermine beliebig wählen können, schliessen wir bei individuellen Flugwünschen eine gesonderte Annullationskosten-Versicherung ab. Dies ist besonders empfehlenswert für alle Übersee-Flüge. Sollten Sie im Besitz eines ETI-Auslands-Schutzbriefes sein, vermerken Sie dies bitte auf der Anmeldekarte. 

EQUITOUR stellt Sie dann von der obligatorischen Annullationskosten-Versicherung frei. Die Annullationskosten- Versicherung ist nur bis zum Antrittstag der Reise gültig. Für danach eintretende unvorhergesehene Fälle empfehlen wir den Abschluss einer Zusatzversicherung.